Gewerbe­immobilien vermieten:

Langfristig lukrativ, wenn Sie alles richtig machen.

In einer guten Lage und mit einem zahlungskräftigen Mieter, der lange bleiben möchte, kann es lukrativ sein, eine Gewerbeimmobilie zu vermieten. Andrerseits gibt es ebenso attraktive Neubauflächen oder Objekte mit weniger günstiger Verkehrsanbindung, die lange Zeit leer stehen und laufend Kosten verursachen. Nicht nur die Suche nach einem passenden Mieter ist bei der Gewerbevermietung häufig komplizierter als bei einer privaten Wohnungsvermietung. Die Vereinbarung zur Miete, Laufzeit und Wertsicherung unterliegen besonderen rechtlichen Aspekten.

Kollegen am PC

Mieterwechsel bei Gewerbe vermeiden.

Je nach Typus Ihrer Gewerbeimmobilie erfordert eine Vermietung zumeist nicht unerhebliche Investitionen in Umbaumaßnahmen, um den sehr individuellen Ansprüchen von Interessenten gerecht zu werden. Eine neue technische Ausrüstung für die Halle oder neue Verkabelungen und Leichtbauwände für Büroräume hier nur als Beispiel. Sie werden als Vermieter daher ein elementares Interesse daran haben, ein möglichst stabiles und lang andauerndes Mietverhältnis abzuschließen. Qualifizierter Gewerbe-Immobilienmakler von RE/MAX besitzen hinreichend Know-how, um Ihre Gewerbeimmobilie erstens rentabel vermieten zu können und zweitens eine akzeptable Kostenübernahme der Umbaumaßnahmen zu verhandeln.

RE/MAX-Tipp: Das erweiterte neue Maklergesetz zur Provisionsregelung gilt bei Gewerbeimmobilien nicht. Sie können Ihrem zukünftigen Mieter die Maklerprovision in Rechnung stellen.

Kalender

Miete und Mieterhöhung:

Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen.

Sie dürfen die Höhe der Miete für Ihre Gewerbeimmobilie frei wählen. Der klassische Mieterschutz des Wohnimmobilienmietrechts greift nicht. Natürlich sollten Sie sich an den Gepflogenheiten des direkten Wettbewerbs orientieren, ansonsten finden Sie zeitnah keinen Mieter. Allerdings müssen Sie zukünftige Mieterhöhungen oder Wertsicherungen vorab explizit im Mietvertrag festlegen. Zum Beispiel durch Vereinbarung einer Staffelmiete, Festlegung einer Mieterhöhung nach Modernisierung oder Einigung auf eine Umsatzmiete, bei der sich die Mietzahlungen nach dem Umsatz Ihres Mieters richten. Das Gewerbemietrecht erlaubt viel – es gibt jedoch für die Wertsicherung rechtliche Vorschriften.

Ehepaar am Laptop

Vorteil und Risiko:

Gewerbeimmobilie mit Umsatzsteuer vermieten.

Wenn es sich für Sie lohnt, dürfen Sie bei der Vermietung Ihrer Gewerbefläche Umsatzsteuer auf die Miete einrechnen. Positiv wirkt sich dieser Umstand bei allen Ausgaben für die Immobilie aus, insbesondere bei größeren Investitionen, von denen Sie dann Vorsteuer abziehen können. Aber Achtung: Sie dürfen nur an diejenigen Mieter inklusive Umsatzsteuer vermieten, die selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Dies gilt beispielsweise nicht für Banken, Versicherungen, Ärzte oder freie Berufe. Man sollte in jedem Fall die fachliche Beratung eines Steuerberaters hinzuziehen.

Gewerbemietvertrag: 

Niemals ohne fachkundige Unterstützung.

Der Gewerbemietvertrag ist eine kleine „Wissenschaft“ für sich. Zum einen ist er frei verhandelbar, zum anderen ungültig, wenn er nicht die folgenden Angaben enthält: Lage und Größe der Gewerbeimmobilie, Zweck und Dauer der Miete sowie die Miethöhe. Es empfiehlt sich weitere Details wie genaue Nutzungsrechte und Konkurrenzschutz, Betriebskostenregelungen sowie Kündigungsfristen und dergleichen konkret zu formulieren. Anders als bei Mietverträgen für Wohnimmobilien, die eine Befristung nur in Ausnahmefällen zulassen, verhält es sich bei der Gewerbevermietung umgekehrt: Sie werden zumeist für feste Laufzeiten abgeschlossen und geben damit beiden Seiten Planungssicherheit. Eine Kündigung ist nur aus „wichtigem Grund“ (Mietrückstand, Zerstörung der Mietsache) möglich. Auch eine Eigenbedarfskündigung ist ausgeschlossen.

RE/MAX-Tipp: Unterschreiben Sie niemals einen Gewerbemietvertrag, den nicht ein fachkundiger Experte zuvor geprüft hat.

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